Wasserdruckprüfung

Wasserdruckprüfung
Wasserdruckprüfung

Gasflaschen werden nach den EG - Richtlinien als "ortsbewegliches Druckgerät" definiert. Um eine hohe Prozesssicherheit gewährleisten zu können, unterliegen diese bestimmten Vorschriften und Regeln. Nachstehend die am häufigsten angewendeten:

  • Richtlinie 1999/36/EG ortsbewegliche Druckgeräte
  • Richtlinie 1997/23 EG Druckgeräterichtlinie
  • DIN EN 1968:2002 wiederkehrende Prüfung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • ADR / RID Gefahrgutverordnung Straße

So unterliegen alle ortsbeweglichen Druckgeräte wiederkehrenden Prüfungen durch eine benannte oder zugelassene Stelle. Die Prüfstelle muss auf jedem Produkt, das einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen wird, direkt nach dem Datum der Prüfung ihre Kennnummer anbringen und die wiederkehrende Prüfung schriftlich bescheinigen.

Prüffristen sind nach ADR 2007 4.1.4.1 zum Beispiel für:

  • UN 1049 WASSERSTOFF, VERDICHTET -
    10 Jahre
  • UN 1072 SAUERSTOFF, VERDICHTET -
    10 Jahre
  • UN 1956 VERDICHTETES GAS, N.A.G. -
    10 Jahre
  • UN 1975 STICKSTOFFMONOXID -
    5 Jahre

Neben der Ultraschallprüfung bieten wir die Wasserdruckprüfung als alternatives Prüfverfahren an, für all jene Fälle, bei denen Richtlinien und Vorschriften eine Ultraschallprüfung nicht zulassen.